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Frau Rechtsanwältin Bettina Kreuzer darf Rechtssachen vor allen deutschen Gerichten – mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes für Zivilsachen – vertreten.
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– Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
– Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
– Fachanwaltsordnung (FAO)
– Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Den Text dieser Vorschriften finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK): www.brak.de.
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